Risikomanagement
Unternehmen sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vielfältigen Risiken ausgesetzt, die in einem dynamischen und sich schnell entwickelnden Umfeld sowie unter sich permanent verändernden Rahmenbedingungen auftreten.
Aus den allgemeinen Leitungs- und Sorgfaltspflichten des Vorstands (§ 76 Abs. 1 i. V. m. § 93 AktG) leitet sich die Pflicht zur Einrichtung wirksamer Überwachungssysteme ab, so u.a. das Risikomanagementsystem.
Die NAZUMA GmbH hat für ihren Kunden eine webbasierte Lösung für die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken umgesetzt. Ferner sind Komponenten zur Systemüberwachung und Kommunikation implementiert, um die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems zu gewährleisten.
Ein Risikomanagementsystem trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Unternehmenswertentwicklung bei und kann die Haftungsgefahren für die Unternehmensleitung und die Kontrollorgane reduzieren.