Risi­ko­ma­na­ge­ment

Unter­neh­men sind im Rah­men ihrer Geschäft­stätigkeit viel­fäl­tigen Risi­ken aus­ge­setzt, die in einem dyna­mi­schen und sich schnell ent­wi­ckeln­den Umfeld sowie unter sich per­ma­nent ver­än­dernden Rah­men­be­din­gun­gen auf­tre­ten.

Aus den all­ge­mei­nen Lei­tungs- und Sorg­falts­pflich­ten des Vor­stands (§ 76 Abs. 1 i. V. m. § 93 AktG) lei­tet sich die Pflicht zur Ein­rich­tung wirk­sa­mer Über­wa­chungs­sys­teme ab, so u.a. das Risi­ko­ma­na­ge­ment­sys­tem.

Die NAZUMA GmbH hat für ihren Kun­den eine web­ba­sierte Lö­sung für die Iden­ti­fi­ka­tion, Bewer­tung und Steue­rung von Risi­ken umge­setzt. Fer­ner sind Kom­po­nen­ten zur Sys­temü­ber­wa­chung und Kom­mu­ni­ka­tion imple­men­tiert, um die Funk­ti­ons­fähig­keit des Risi­ko­ma­na­ge­ment­sys­tems zu gewähr­leisten.

Ein Risi­ko­ma­na­ge­ment­sys­tem trägt wesent­lich zu einer nach­hal­ti­gen Unter­neh­mens­wert­ent­wick­lung bei und kann die Haf­tungs­ge­fah­ren für die Unter­neh­mens­lei­tung und die Kon­troll­or­gane redu­zie­ren.



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